Präambel: Eine wehrhafte Demokratie
Die demokratischen Parteien in Deutschland verpflichten sich, eine klare und unüberwindbare Grenze zu Parteien zu ziehen, die vom Verfassungsschutz wiederholt und eindeutig als extremistisch oder verfassungsfeindlich eingestuft sind oder durch höchstrichterliche Entscheidungen als solche gelten. Extremistische Parteien sind solche, die aktiv gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung arbeiten, demokratische Institutionen untergraben oder menschenfeindliche Ideologien vertreten. Ziel ist es, den Einfluss dieser Kräfte auf politische Entscheidungsprozesse zu verhindern und die Integrität unserer demokratischen Institutionen zu schützen.
Der Kodex fußt auf dem Prinzip der wehrhaften Demokratie, wie es im Grundgesetz verankert ist. Er soll das Vertrauen in unsere demokratischen Einrichtungen stärken. Der Kodex verhindert, dass verfassungsfeindliche Parteien als politische Gestaltungsmacht wahrgenommen werden. Deren Ziel, durch Wahlerfolge Veränderungen zu erzwingen oder Institutionen von innen auszuhöhlen, darf nicht aufgehen. Sie sollen weder Legitimation noch Ermächtigung oder Normalisierung erfahren. Dabei respektieren wir selbstverständlich das freie Mandat der Abgeordneten; der Kodex ist keine gesetzliche Vorschrift, sondern eine freiwillige Selbstverpflichtung.
Dieser Brandmauer-Kodex gilt auf allen politischen Ebenen – Bund, Länder und Kommunen – wo demokratische Parteien agieren. Er zielt darauf ab, verfassungsfeindlichen Parteien keine politische Gestaltungsmacht zu gewähren, ohne dabei die Grundsätze der parlamentarischen Demokratie oder die freie Willensbildung der Abgeordneten zu verletzen.
Grundprinzip: Mitstimmen ist nicht schädlich, mitentscheiden schon!
Jede Partei, die einen Antrag einbringt, trägt die Verantwortung dafür, dass die Annahme oder Ablehnung nicht von verfassungsfeindlichen Parteien abhängig ist. Das bedeutet, dass Antragsteller nachweislich alles unternehmen müssen, um eine demokratische Mehrheit ohne problematische Stimmen sicherzustellen. Falls vor der Abstimmung nicht klar ist, dass eine solche Mehrheit nicht erreicht werden kann, sollen demokratische Parteien konstruktive Alternativen erarbeiten, um die indirekte Abhängigkeit von extremistischen Stimmen zu vermeiden.
Entscheidend ist, dass verfassungsfeindliche Parteien nicht über politische Mehrheiten bestimmen. Das bloße Mitstimmen ist nicht schädlich – also wenn das Resultat der Abstimmung (Annahme oder Ablehnung), auch ohne die Stimmen dieser Parteien Bestand hätte. Es darf nur keine Ermächtigung oder strukturelle Einflussmöglichkeit entstehen. Sollten durch nicht vorhersehbare Abstimmungsverläufe unbeabsichtigt solche Mehrheiten entstehen, ist unverzüglich öffentlich klarzustellen, dass daraus keine strategische Zusammenarbeit abgeleitet wird.
Aber wenn die Stimmen eingeplant oder billigend in Kauf genommen wurden, liegt ein Verstoß gegen den Kodex vor. Dann ist eine Korrektur zu prüfen. Dies kann durch Rücknahme, Nachverhandlung oder Entwicklung einer alternativen, mehrheitsfähigen Initiative erfolgen.
Neun Verfahrensregeln: Antragsteller übernehmen Verantwortung
Ausführlich dazu auf dieser extra Seite.
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